Antragstext:
Die SPD Landtagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich für die verpflichtende Entwicklung von Schutzkonzepten an Schulen für Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen von sexueller und häuslicher Gewalt einzusetzen. Im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verankerung, sind die Schulen durch Mittel und Personal bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hilfsnetzwerks zu unterstützen.
Begründung:
Nur jede zehnte Schule in Deutschland hat ein umfassendes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen, obwohl rein statistisch in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder in verschiedenen Kontexten von sexueller Gewalt betroffen sind. Aus dem Bericht der unabhängigen Bauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geht hervor, dass Schutzkonzepte vor allem dort gelingen, wo sie gesetzlich verankert sind. Nur durch die Entwicklung von Konzepten und den Aufbau von Hilfsnetzwerken kann erfolgreiche Präventions- und Interventionsarbeit gelingen, wie es schon in Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der Fall ist. Die Schulen müssen bei der Umsetzung durch Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, Infoabende für Eltern, interne und externe Beschwerdemöglichkeiten sowie der Entwicklung eines Handlungsplan Verdachtsfälle unterstützt werden.
Quellen: