Schul­so­zi­al­ar­beit an allen Schu­len für alle jun­gen Menschen

Anträge

Antrags­text:

Die Land­tags­frak­ti­on wird dazu auf­ge­for­dert, die Schul­so­zi­al­ar­beit in Nie­der­sach­sen recht­lich zu ver­an­kern, finan­zi­ell abzu­si­chern und mit qua­li­ta­ti­ven Min­dest­stan­dards im Sin­ne der „Jena­er Erklä­rung” zu ver­se­hen. Der Bun­des­kon­gress Schul­so­zi­al­ar­beit 2019 for­dert: Schul­so­zi­al­ar­beit muss als pro­fes­sio­nel­les Ange­bot sys­te­ma­tisch wei­ter­ent­wi­ckelt und abge­si­chert wer­den! Kon­kret bedeu­tet das:

  • Schul­so­zi­al­ar­beit braucht Kon­ti­nui­tät und Ver­läss­lich­keit, damit sie qua­li­täts­voll zu mehr Chancen- und Bil­dungs­ge­rech­tig­keit bei­tra­gen kann.
  • Die jewei­li­gen Rol­len der Bildungs- und Jugend­hil­fe­sys­te­me für die Schul­so­zi­al­ar­beit sind zu definieren.
  • Schul­so­zi­al­ar­beit muss als Arbeits­feld sys­te­ma­tisch ent­wi­ckelt werden.
  • Min­dest­stan­dards für die Umset­zung der Schul­so­zi­al­ar­beit sind zu ver­ein­ba­ren und umzusetzen.
  • Eine kla­re recht­li­che Ver­an­ke­rung der Schul­so­zi­al­ar­beit ist notwendig.
  • Vor Ort sind Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den ver­schie­de­nen Akteur*innen zu schlie­ßen und Kon­zep­te abzu­stim­men, die Auf­trä­ge und Zustän­dig­kei­ten klä­ren und abgrenzen.
  • Mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Zusam­men­ar­beit ist als kon­sti­tu­ti­ves Ele­ment in Schu­le zu verankern.

Begrün­dung:

Die Jena­er Erklä­rung ist ein Ergeb­nis des Tref­fens der Fach­kräf­te aus Jugend­hil­fe und Schu­le, Ver­ant­wort­li­chen bei Trä­gern, aus der Ver­wal­tung und Poli­tik, Leh­ren­den und For­schen­den der Sozia­len Arbeit.

Der Bun­des­kon­gres­ses Schul­so­zi­al­ar­beit hat in sei­ner Abschluss­erklä­rung fest­ge­stellt, dass Schul­so­zi­al­ar­beit Kon­ti­nui­tät und Ver­läss­lich­keit braucht, damit sie qua­li­täts­voll zu mehr Chancen- und Bil­dungs­ge­rech­tig­keit bei­tra­gen kann. Schul­so­zi­al­ar­beit ermög­licht ganz­heit­li­che Bil­dung jun­ger Men­schen zur För­de­rung der Per­sön­lich­keit und ihrer sozia­len Ent­wick­lung. Sie eröff­net Chan­cen am Lern- und Lebens­ort Schu­le und enga­giert sich für mehr Gerech­tig­keit beim Auf­wach­sen jun­ger Menschen.

Die viel­fäl­ti­gen gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen erhö­hen die Erwar­tun­gen an die Schul­so­zi­al­ar­beit, deren Bedeu­tung ins­be­son­de­re von allen am Schul­le­ben Betei­lig­ten aner­kannt und gewür­digt wird. Der Stel­len­aus­bau in den letz­ten Jah­ren belegt dies anschau­lich. Die­ser geschieht in Abhän­gig­keit von kom­mu­na­len Res­sour­cen, Lan­des­pro­gram­men und Lan­des­ge­set­zen. Schul­so­zi­al­ar­beit wird mit einer gro­ßen Auf­ga­ben­viel­falt, in unter­schied­li­chen Zustän­dig­kei­ten und mit teils kom­ple­xen Finan­zie­rungs­lö­sun­gen durchgeführt.

Eine feh­len­de recht­li­che und finan­zi­el­le Absi­che­rung, die eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Schul­so­zi­al­ar­beit mit guten Arbeits­be­din­gun­gen gewähr­leis­tet, wird vie­ler­orts beklagt. Qua­li­tät und Pro­fes­sio­na­li­tät in der Schul­so­zi­al­ar­beit sind der­zeit in zu hohem Maße von ein­zel­nen Fach­kräf­ten vor Ort und ihren Trä­gern abhängig.

Quel­len:

https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/schulsozialarbeit-braucht-rechtliche-verankerung-finanzielle-absicherung-und-qualitative-mindeststan

https://www.awo.org/sites/default/files/2019–10/jenaer_erklaerung%20mit%20logos.pdf